Angst vor Ansteckung – Erste Hilfe in Corona-Zeiten sieht anders aus
BRK erklärt, welche Maßnahmen aufgrund von Corona beachtet werden müssen

Im Fall eines Notfalls ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten. Dabei gilt: die Hilfe muss im Maße der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefahr vorgenommen werden. Doch wie sieht es damit angesichts der Corona-Pandemie aus, wo viele Menschen große Angst vor einer Ansteckung mit dem Virus haben? „Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung, jedoch gibt es in der aktuellen Situation einige Besonderheiten“, betont Dr. med. Andreas Baumgarten, Chefarzt des BRK Kreisverbandes Kempten-Oberallgäu und gibt hilfreiche Tipps.
Sichere Erste-Hilfe-Maßnahmen in Zeiten von Corona
1. An erster Stelle steht immer die eigene Sicherheit, gerade jetzt, da mit der Ansteckungsgefahr ein zusätzliches Risiko besteht. Wenn möglich sollte ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der helfenden Person.
2. Wenn näherer Kontakt notwendig ist, zum Beispiel bei Verletzungen, sollten Sie alle umsetzbaren Hygienemaßnahmen anwenden. Mund und Nase der hilfebedürftigen Person sollten mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene Gesicht geschützt werden. Auch das Tragen von Einweg-Handschuhen ist sinnvoll.
3. Unabhängig von der Distanz ist es eine wesentliche Erste Hilfe, den Notruf 112 anzurufen.
4. Wenn die verunglückte Person bei Bewusstsein ist, sollten Sie mit ihr sprechen, sie beruhigen, sie darüber informieren, dass Hilfe unterwegs ist und so lange bleiben, bis der Rettungsdienst vor Ort ist.
5. Wenn der Verunglückte bewusstlos ist, aber normal atmet, bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage.
6. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sollten Sie in der aktuellen Situation auf die Mund-zu-Mund-Beatmung verzichten und nur die Herzdruckmassage durchführen (100- 120 Mal pro Minute) – und zwar solange, bis der Rettungsdienst übernimmt.
7. Nach der Hilfeleistung sollten Ihre Hände gründlich und sorgfältig gewaschen und desinfiziert werden.
8. Geben Sie den Einsatzkräften Ihre eigenen Kontaktdaten, um erreichbar zu sein, für den Fall, dass bei der betroffenen Person nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt wird.
9. Wenn Sie zu einer Risikogruppe zählen, sollten Sie grundsätzlich zu Hause bleiben. Werden Sie dennoch draußen Zeuge eines Notfalls, müssen Sie abwägen, ob Hilfeleistungen an Fremden unter Rücksichtnahme auf die eigene Sicherheit möglich sind.
10. Ein Risikopatient mit Symptomen sollte an einem Patienten keine direkte Erste Hilfe leisten, sondern sich auf die Organisation der Hilfe beschränken und den Notruf 112 wählen.