Bei Blaulicht keine Panik
Bei Blaulicht im Rückspiegel – so verhalten Sie sich richtig
Jeder Autofahrer kennt es: dichter Straßenverkehr und von hinten kommen Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte, Feuerwehr oder Polizei und möchten schnellstmöglich vorbei. Wie Peter Fraas, Rettungsdienstleiter beim BRK Oberallgäu betont, sind Blaulicht und Martinshorn aber kein Grund, in Panik auszubrechen. Er erklärt, wie man sich als Verkehrsteilnehmer richtig verhält.
„Auch wenn sich das Einsatzfahrzeug schnell nähert und Ihnen nicht viel Zeit zum Nachdenken lässt – verfallen Sie nicht in Panik“, das ist laut Peter Fraas das A und O. Denn nicht selten komme es durch hektische Überreaktion von Autofahrern zu brenzlichen Situationen zwischen Einsatzfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern.
„Der häufigste Fehler ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Dadurch wird nicht nur ein Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern riskiert, auch die Einsatzkräfte können so bei der zügigen Durchfahrt behindert werden.“ Peter Fraas rät: „Fahren Sie, wenn möglich, rechts ran, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen. Wenn es notwendig ist, dürfen Sie auch vorsichtig auf den Gehsteig ausweichen.“
So verhalten Sie sich richtig
- ruhig bleiben!
- Störgeräusche (z.B. Radio) ausschalten
- verringern Sie die Geschwindigkeit und fahren Sie an den rechten Fahrbahnrand
- signalisieren Sie dies mit dem Blinker
- Fahrzeug möglichst in Fahrtrichtung ausrichten und die Fahrbahn nicht blockieren
- halten Sie ausreichend Abstand zu weiteren Fahrzeugen
- warten Sie etwas – ein Rettungsfahrzeug kommt selten alleine
- bei Straßen mit mehreren Fahrstreifen bilden Sie eine Rettungsgasse (zwischen dem linken und dem mittleren Streifen)
- drehen Sie im Kreisverkehr eine „Ehrenrunde“, so müssen Sie den Einsatzkräften nicht ausweichen
Was passiert an roten Ampeln?
„Wenn Sie an einer roten Ampel stehen und auf Blaulicht und Martinshorn im Rückspiegel aufmerksam werden, dürfen Sie um Auszuweichen vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfahren, sofern Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Sollte die Ampel mit einer Radaranlage ausgestattet sein, werden Sie im Normalfall keinen Bußgeldbescheid erhalten, da diese Fotos von den Ordnungsämtern heraussortiert werden“- so Fraas. „Sollten Sie dennoch eine Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Hier genügt eine kurze, formlose Stellungnahme zum Vorfall.“