Brandverletzungen beim Grillen: Wann darf man kühlen, wann nicht?
Rettungsdienstleiter des BRK Kreisverband Oberallgäu gibt wichtige Erste-Hilfe-Tipps bei Grillunfällen
„Im Rettungsdienst haben wir jeden Sommer Einsätze, bei denen Menschen sich beim Grillen schwere Brandverletzungen oder auch Lungenschäden zugezogen haben“, berichtet Peter Fraas, Rettungsdienstleiter beim BRK Kreisverband Oberallgäu. Wie man kleine und große Brandwunden richtig behandelt, erklärt er hier.
Die Palette der Verletzungen beim Grillen reicht von kleinen Hautverbrennungen über Augenverletzungen durch Funkenflug bis hin zu schweren, großflächigen Brandwunden und Lungenschäden. „Die schlimmsten Unfälle ereignen sich oft im Zusammenhang mit gefährlichen, nicht zulässigen Brandbeschleunigern wie Spiritus oder Benzin. Wenn diese in die Glut gespritzt werden, kann es zu meterhohen Stichflammen kommen, die bei umstehenden Personen zu Verbrennungen an Kopf, Oberkörper, Armen und Oberschenkeln führen können. Was viele nicht wissen: durch das Einatmen der heißen Gase kann es auch zu teils lebensbedrohlichen Verbrennungen der Atemwege kommen.“
Im Fall des Falles rät Peter Fraas zu folgenden Maßnahmen: „Wenn Kleidung Feuer gefangen hat, diese am besten mit Wasser löschen. Bei dem Versuch, die Flammen durch eine Decke zu ersticken, ist hingegen Vorsicht geboten, da diese häufig aus synthetischem Material bestehen, das sofort mit der Haut verschmilzt.“ Mit der Haut verklebte Kleidung oder in die Haut eingebrannte Materialien dürften vom Laien nicht entfernt werden, mahnt Fraas, „sonst kann Körpergewebe mitgerissen werden. Augenverletzungen sind immer ein Fall für den Augen- oder Notarzt. Generell gilt: bei großflächigen Verletzungen, bei Brandwunden im Gesicht oder am Rumpf sowie bei Atembeschwerden nach einem Grillunfall sollten Sie umgehend den Rettungsdienst unter 112 alarmieren.“
Kleine Brandverletzungen könne man zum Kühlen einige Minuten unter lauwarmes fließendes Wasser halten; im Gesicht stattdessen feuchte Tücher verwenden und dabei die Atemwege freihalten. „Der schmerzlindernde Effekt hält allerdings nur sehr kurz an“, schränkt er ein und betont: „Bei großflächigen Verletzungen oder solchen, die sich am Rumpf befinden, darf überhaupt nicht gekühlt werden! Hier ist die Gefahr der Unterkühlung zu groß. Diese kann zu Kreislaufbelastung führen, die im weiteren Behandlungsverlauf sehr viel problematischer sein können als die eigentlichen Brandverletzungen. Dieses Risiko wird meist unterschätzt.“
Als weitere Maßnahmen rät er, die Brandwunden locker und keimfrei zu bedecken, am besten mit einem Metallinetuch aus dem Verbandskasten, da dieses aufgrund seiner Beschichtung nicht mit der Wunde verklebt. „Bei großflächigen Verbrennungen sollte man die betroffene Person leicht zudecken, um die Körperwärme zu erhalten. Bei Hinweisen auf einen Schock – dazu gehören beispielsweise Unruhe, Angst, Blässe, kalte, schweißnasse Haut, Frieren, Zittern und im weiteren Verlauf Teilnahmslosigkeit und eventuell Bewusstlosigkeit – die Person in Rückenlage mit hochgelagerten Beinen bringen.“ Bei Bewusstlosigkeit gilt: stabile Seitenlage. Atmung und Puls immer wieder kontrollieren. Bei fehlender Atmung oder Puls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Herz-Lungen-Wiederbelebung ausführen.
Wer sein Erste-Hilfe-Wissen auffrischen möchte, hat beim BRK Oberallgäu regelmäßig die Möglichkeit dazu.