BRK Oberallgäu erhält Mannschaftstransportwagen für den Katastrophenschutz der Stadt Kempten
Schnelleinsatzgruppe Betreuung im Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz berücksichtigt
Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms Katastrophenschutz des Bayerischen Innenministeriums hat das Bayerische Rote Kreuz im Kreisverband Oberallgäu einen Mannschaftstransportwagen erhalten. Dieser ist für die Schnelleinsatzgruppe (SEG) Betreuung des Katastrophenschutzes der Stadt Kempten bestimmt.
Insgesamt vergab das Bayerische Innenministerium sechs Mannschaftstransportwagen Betreuung und zwei Mannschaftstransportwagen CBRN (ABC-Schutz) an verschiedene Kreisverbände des Bayerischen Roten Kreuzes. „Wir freuen uns sehr, dass auch unser Kreisverband endlich berücksichtigt wurde. Wir haben seit 1996 auf diese Fahrzeugzuweisung gewartet und diese immer wieder an den unterschiedlichen Stellen eingefordert“, berichtet Matthias Straub, Kreisbereitschaftsleiter des BRK im Kreisverband Oberallgäu. „Da das Fahrzeug jedoch nicht bereitgestellt wurde, brachte der Kreisverband rund 90.000 Euro an Spenden ein, um zur Überbrückung ein sogenanntes `Platzhalterfahrzeug´ zu erwerben. Für uns stand im Mittelpunkt, die SEG Betreuung Kempten einsatzklar zu halten und die Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit gewährleisten zu können.“
Das nun zugeteilte neue Fahrzeug konnte jüngst von Mitgliedern der BRK-Bereitschaft Kempten in Forchheim abgeholt werden. Da es dem Katastrophenschutz der Stadt zugeordnet wird, befindet sich hier sein Standort. Sebastian Helff, Kreisfachdienstleiter Betreuungsdienst und stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter: „Der neue Mannschaftstransportwagen ist darauf ausgelegt, einen Betreuungs-Trupp mit sechs Helferinnen und Helfern zum Einsatzort zu bringen. Das Fahrzeug ist mit diversen Betreuungsmaterialien ausgestattet, die nötig sind, um sich um die Bedürfnisse unverletzter Betroffener an einem Unglücksort zu kümmern. Die Aufgaben der ehrenamtlichen Mitglieder der SEG Betreuung umfassen die soziale Betreuung und menschliche Begleitung, das Einrichten und Betreiben von Notunterkünften und Akutbetreuungsstellen sowie das Zubereiten von Verpflegung.“