Lebensgefahr durch Unterkühlung
BRK gibt Erste-Hilfe-Tipps

Wenn es draußen kälter wird, steigt die Gefahr der Unterkühlung. Dies gilt vor allem, wenn Menschen durchnässt, körperlich überanstrengt oder alkoholisiert sind oder wenn sie in eine Situation geraten, in der sie den kalten Temperaturen hilflos ausgeliefert sind, beispielsweise durch einen Unfall, eine Verletzung oder Desorientiertheit. Frank Schönmetzler, der Leiter der Breitenausbildung beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Oberallgäu erklärt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen dann am besten angewendet werden sollten.
„Zu einer Unterkühlung kommt es, wenn die Wärmeabgabe des Körpers über einen anhaltenden Zeitraum größer ist als die Wärmeproduktion“, erklärt er. „Wenn der Körper sich nicht mehr ausreichend warmhalten kann, beginnt die Körperkerntemperatur von normalerweise rund 37 Grad Celsius zu sinken. Dies wirkt sich nachteilig auf die Funktion von Organen und Zellen aus. Ein zu starkes Absinken der Körpertemperatur kann zur Bewusstlosigkeit und unbehandelt sogar zum Tod führen“, warnt er. „Wenn sich die unterkühlte Person nicht mehr bewegen kann oder möchte, besteht akute Lebensgefahr!“
An den folgenden Symptomen erkennt man eine leichte Unterkühlung (Stadium I):
- Kältezittern
- blaue Lippen
- Atmung und Kreislauf sind gesteigert
- Betroffener ist bei Bewusstsein erregt, später ruhiger
Wenn die betroffene Person sich noch aktiv bewegen kann und will, sollten folgende Maßnahmen zum Einsatz kommen:
- Schutzhandschuhe und Mund-Nasen-Schutz tragen
- 112 verständigen
- Betroffenen an einen warmen Ort bringen und langsam aufwärmen
- nasse, kalte Kleidung entfernen und Körper in warme Decken/Rettungsdecken wickeln
- keine aktive Wärme z.B. durch Reiben oder Wärmflasche zuführen!
- warme, gut gezuckerte Getränke wie z.B. Tee verabreichen, jedoch keine alkoholischen Getränke!
- Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten (möglichst auch Körpertemperatur)
Eine schwere Unterkühlung (Stadium II) ist an folgenden Symptomen erkennbar:
- Atmung verlangsamt sich
- eintretende Muskelstarre
- nachlassendes Schmerzempfinden
- zunehmende Müdigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit
Für diesen lebensbedrohlichen Zustand gelten die folgenden Erste-Hilfe-Maßnahmen:
- Schutzhandschuhe und Mund-Nasen-Schutz tragen
- Notruf 112 verständigen
- KEINE Aufwärmversuche mehr unternehmen
- KEINE aktive Wärme (z.B. durch Reiben oder Wärmflasche) zuführen
- Betroffenen zudecken
- bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung laut "Hilfe" rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen
- stabile Seitenlage
- Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen
- bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung (30x2)
„Am besten ist es natürlich, es kommt gar nicht erst zu einer Unterkühlung“, so Frank Schönmetzler. „Dieser kann man aktiv vorbeugen, indem man dem Wetter angepasste Kleidung und Schuhe trägt. Wichtig ist vor allem eine wärmende Kopfbedeckung, denn rund 30 Prozent der Körperwärme werden über den Kopf abgegeben. Nach körperlicher Anstrengung - Überanstrengung bei Kälte bitte vermeiden - sollte feuchte oder verschwitzte Kleidung schnellstmöglich gewechselt werden. Beim ersten Zittern sollte man selbst mit aktiver Bewegung gegensteuern. Handelt es sich um einen Unfall, so ist es wichtig, den Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch das Unterlegen einer Rettungsdecke und durch Zudecken vor Wärmeverlust zu schützen. Dies gilt übrigens schon bei normalen Temperaturen, da durch den Unfall der Kreislauf beeinträchtigt sein kann.“ Um im Notfall angemessen Hilfe leisten zu können empfiehlt der Experte eine regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse.
Das BRK bietet in Kempten und dem Allgäu regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an. Nähere Infos zu den Kursen finden Sie unter https://www.kvoberallgaeu.brk.de/.