Unterkühlung kann lebensbedrohlich sein
BRK Oberallgäu gibt Tipps, was man als Ersthelfer tun kann - und was man keinesfalls tun darf
Wenn es im Herbst zunehmend kälter und nasser wird, steigt die Gefahr, sich eine Unterkühlung zuzuziehen. „Wenn Menschen durchnässt, körperlich überanstrengt, alkoholisiert und dabei womöglich den kalten Temperaturen hilflos ausgeliefert sind, kann dies schneller gefährlich werden, als mancher denkt“, betont Frank Schönmetzler, Leiter der Breitenausbildung beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Oberallgäu. Er erklärt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unterkühlung hilfreich sind – und was man keinesfalls tun darf.
„Von einer Unterkühlung spricht man, wenn der Körper über längere Zeit mehr Wärme verliert, als er selbst erzeugen kann und wenn die Temperatur im Inneren des Körpers von normalerweise um die 37 Grad Celsius auf unter 35 Grad sinkt“, erklärt Frank Schönmetzler. „Eine leichte Unterkühlung erkennt man daran, dass der Betroffene vor Kälte zittert, kalte Füße und Hände, bläuliche Lippen und ein bleiche Hautfarbe hat. Atmung und Herzschlag gehen schneller. Bestimmte Medikamente, Alkohol und Drogen können das Risiko für Unterkühlungen erhöhen.“
Sehr wichtig zu wissen: Bei einer Unterkühlung darf die betroffene Person nur mit äußerster Vorsicht bewegt werden. Denn dabei fließt kaltes Blut aus Händen und Beinen zur Körpermitte, was lebensbedrohliche Herz-Rhythmus-Störungen auslösen kann! „Unterkühlte sind zur Wiedererwärmung und der Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen in eine Klinik zu bringen. Keinesfalls aktiv Wärme zuführen, auch nicht durch eine Wärmflasche“, mahnt der Experte.
Bei einer leichteren Unterkühlung sollte man den Betroffenen, wenn möglich, an einen warmen Ort bringen, nasse, kalte Kleidung entfernen und den Körper in warme Decken oder in eine Rettungsdecke wickeln. Hilfreich sind warme, gut gezuckerte Getränke wie Tee, jedoch kein Alkohol.
„Bei einer weiteren Auskühlung fahren die Körperfunktionen herunter. Dann verändern sich auch die Symptome: Atmung und Herzschlag sowie die Bewegungen werden langsamer, das Schmerzempfinden lässt nach, es treten Teilnahmslosigkeit und Benommenheit auf, bis hin zur Bewusstlosigkeit. Akute Lebensgefahr besteht bei unter 33 Grad Körpertemperatur und wenn sich die unterkühlte Person nicht mehr bewegen kann oder möchte. Dies deutet darauf hin, dass wichtige Organe nicht mehr richtig funktionieren.
“Für diesen lebensbedrohlichen Zustand gelten die folgenden Erste-Hilfe-Maßnahmen (dabei zum Eigenschutz Schutzhandschuhe und Mund-Nasen-Schutz tragen):
- betroffene Person nur mit äußerster Vorsicht bewegen! (siehe oben) KEINE Aufwärmversuche mehr unternehmen!
- Notruf 112 verständigen
- wenn kein geschützter, warmer Raum erreichbar ist (z.B. in freier Natur) sollte die unterkühlte Person anderweitig vor Wind und Kälte geschützt werden, auch von unten, z.B. mit Decken oder einer Rettungsdecke
- betroffene Person zudecken, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen
- bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung: stabile Seitenlage
- laut "Hilfe" rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen
- bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung (30x2)
Wichtig zu wissen: Wiederbelebungsmaßnahmen können bei Unterkühlten auch nach längerer Zeit noch zum Erfolg führen!
Am besten ist es natürlich, es kommt gar nicht erst zu einer Unterkühlung. Dieser kann man aktiv vorbeugen, indem man dem Wetter angepasste Kleidung und Schuhe trägt. „Wichtig ist vor allem eine wärmende Kopfbedeckung, denn rund 30 Prozent der Körperwärme werden über den Kopf abgegeben“, so Frank Schönmetzler. Bei Kälte sollte Überanstrengung vermieden werden. Nach körperlicher Anstrengung feuchte oder verschwitzte Kleidung schnellstmöglich wechseln. Beim ersten Zittern mit aktiver Bewegung gegensteuern. „Handelt es sich um einen Unfall, ist es wichtig, den Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch das Unterlegen einer Rettungsdecke und durch Zudecken vor Wärmeverlust zu schützen. Dies gilt übrigens schon bei normalen Temperaturen, da durch den Unfall der Kreislauf beeinträchtigt sein kann.“
Um im Notfall angemessen Hilfe leisten zu können, empfiehlt der Experte eine regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse. Das BRK Oberallgäu bietet regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an. Nähere Infos zu den Kursen sowie aktuelle Termine gibt es unter https://www.kvoberallgaeu.brk.de/.