Was Sie zur Rettungsgasse in Deutschland und der EU wissen müssen
"Daumen-Regel" als Eselsbrücke

Aufgrund der aktuellen Reiseeinschränkungen und der allgemeinen Unsicherheit planen viele Deutsche dieses Jahr einen Urlaub im eigenen Land oder in Nachbarländern, die schnell mit dem Auto erreichbar sind. Im Zusammenhang damit erklärt Wilfried Helmes, der Wachleiter der BRK-Rettungswache Kempten, die Regeln, die für die Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen gelten.
„Wichtig ist, dass eine Rettungsgasse frühzeitig gebildet wird, also schon bei stockendem Verkehr“, betont Wilfried Helmes. „Denn wenn die Fahrzeuge erst einmal dicht auf dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, nach links und rechts auszuweichen. Dies ist aber unbedingt nötig, damit Rettungskräften bei einem Unfall schnellstmöglich zur Unglücksstelle gelangen können. Wenn hier Zeit verloren geht, kann das Menschenleben kosten“, mahnt er. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Rettungsgasse.
Wo gilt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse?
Auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften.
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem ganz linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Das heißt, die Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus und alle anderen weichen so weit wie möglich nach rechts aus. Bei mehr als zwei Fahrspuren bleibt somit immer die 2. Spur von links für Einsatzfahrzeuge frei.
Als Eselsbrücke empfiehlt Wilfried Helmes die folgende „Daumen-Regel: „Nehmen Sie eine Hand so, dass der Daumen nach links zeigt. Er symbolisiert die linke Fahrspur. Der Abstand zwischen Daumen und den anderen Fingern stellt die Rettungsgasse dar.“
Wer darf durch die Rettungsgasse fahren?
Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei, von Fahrzeugen des Straßendienstes und des Pannendienstes sowie vom Bundespräsidenten befahren werden.
Folgen bei Nichtbeachtung
Wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Zudem ist ein einmonatiges Fahrverbot möglich. Wilfried Helmes: „Die wohl wichtigste Folge ist aber, dass aufgrund des unnötigen Zeitverlusts Menschen sterben können. Denken Sie daran: Es könnte auch Sie selbst treffen.“
Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?
Österreich, Schweiz, Luxemburg, Slowenien, Tschechien, Polen:
Hier gelten im Prinzip dieselben Regeln wie in Deutschland.
Frankreich, Spanien:
Einsatzfahrzeugen muss die Möglichkeit gegeben werden, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht.
Italien, Niederlande:
Hier gibt es keine speziellen Vorschriften.