Wahlen 2025
Mitgliederversammlung des BRK KV Oberallgäu 14.03.2025

Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses, der Delegierten und Ersatzdelegierten
Wahlausschreibung
Die Neuwahl im Kreisverband Oberallgäu des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß §26 der BRK-Satzung statt.
Die Unterzeichneten wurden gemäß §2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am:
Datum: Freitag, 14. März 2025
Uhrzeit: 19.30 Uhr
Ort: Kurhaus Fiskina, 87538 Fischen
Hierzu ergeht noch eine gesonderte Einladung.
Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Oberallgäu wie folgt aus:
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A. Vorstandschaft
- der Vorsitzende
- erster stv. Vorsitzender
- zweiter stv. Vorsitzender
- der Chefarzt
- der stv. Chefarzt
- der Schatzmeister
- der stv. Schatzmeister
- der Justitiar
- der Konventionsbeauftragte
B. Haushaltsausschuss
- sieben Mitglieder
- drei Ersatzmitglieder
- Delegierte und 4 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
- Delegierte und 3 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Oberallgäu als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaft mit Dienstort im Kreisverband.
Unter Bezug auf §3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Sonntag, 2. März 2025, 18.00 Uhr
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes Oberallgäu, Haubenschlossstr. 12, 87435 Kempten einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben /z.B. PDF-Anhang).
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Wahlvorbereitungsausschuss
Lutz Menthel (Vorsitzender)
Sabine Blodau ( Beisitzer)
Rudi Rüppl (Beisitzer)