Alkohol und kalte Temperaturen – eine gefährliche Mischung
Rettungsdienstleiter des BRK Oberallgäu bittet um Vernunft
Fasching fällt auch in diesem Jahr weitgehend aus. Umzüge und öffentliche Partys wurden angesichts explodierender Corona-Infektionszahlen abgesagt. Auch im privaten Umfeld sind Feiern nur im kleinen Rahmen erlaubt. Peter Fraas, Rettungsdienstleiter beim BRK Oberallgäu, begrüßt dies aus Sicht des Rettungsdienstes.
„In normalen Jahren müssen wir in der Faschingszeit immer wieder zu Personen ausrücken, die während oder nach einer Party, einem Umzug oder Ball stark alkoholisiert irgendwo draußen in der Kälte gefunden wurden“, erklärt er. „Wir hoffen, dass dies heuer nicht der Fall sein wird, denn die Rettungsdienste sind pandemiebedingt ohnehin schon seit Monaten extrem stark beansprucht. Eine weitere Verschärfung der Situation aufgrund von Alkoholexzessen braucht wirklich niemand.“
Das Problem sei, dass viele Menschen die Wirkung des Alkohols und dessen Gefahren im Zusammenspiel mit kalten Außentemperaturen unterschätzen. „Wenn man sich stark alkoholisiert an der frischen Luft bewegt, zum Beispiel auf dem nächtlichen Heimweg, setzen unterwegs oft plötzlich Schwäche, Schwindel, Verwirrtheit oder Müdigkeit ein. Wenn es richtig kalt ist und der Betroffene sich dann hinsetzt oder -legt, sei es am Straßenrand oder auf der Wiese, kann das richtig gefährlich werden.“ Denn der Alkohol erweitere die Blutgefäße und beschleunige die Auskühlung. „Dies kann zu Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall sogar zum Kreislaufstillstand führen“, warnt er.
Sein Rat: „Betrunkene Freunde und Bekannte nicht alleine losziehen lassen. Am besten ist es, im Vorfeld schon einen nüchtern bleibenden Fahrer zu organisieren. Wer eine betrunkene Person am Straßenrand findet, sollte diese ansprechen. Wenn keine Reaktion erfolgt, Atmung und Puls überprüfen und für Wärmeerhalt sorgen. Im Zweifelsfall umgehend den Notruf unter 112 alarmieren und bis zu dessen eintreffen in der Nähe bleiben.“ Bei aggressivem Verhalten könne auch die Polizei gerufen werden. Ganz wichtig zu wissen: Wenn die Person teilnahmslos und verwirrt wirkt, darf sie weder aktiv, also durch Bewegung, noch passiv, zum Beispiel durch Massieren der Arme und Beine erwärmt werden. „Denn wenn die Blutzirkulation durch Bewegung, Reiben oder kreislauffördernde Getränke angeregt wird, gelangt zu schnell kaltes Blut zu den lebenswichtigen Organen. Dies kann zu Organversagen und Herz-Kreislauf-Stillstand führen.“