Erste Hilfe auch in Zeiten von Corona
Zum Tag der Ersten Hilfe am 12. September gibt das BRK wichtige Tipps zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei erhöhtem Infektionsrisiko

Bislang war Helfen im Notfall für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Das Coronavirus hat unseren Alltag aber massiv verändert. Viele Menschen haben Angst oder sind verunsichert, wenn sie in der aktuellen Zeit bei einem Unfall auf der Landstraße oder einem Herzinfarkt im Supermarkt Erste Hilfe leisten müssen. „Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht nach wir vor. Allerdings steht die eigene Sicherheit immer an erster Stelle. Wenn ich also den Mindestabstand nicht einhalten kann, sollten Mund und Nase der hilfsbedürftigen Person mit einem Tuch oder Stück Stoff abgedeckt und natürlich auch das eigene Gesicht geschützt werden“, rät Frank Schönmetzler, Leiter der Breitenausbildung beim BRK Oberallgäu.
Generell kann jeder die Notrufnummer 112 wählen und die Umgebung auf den Notfall aufmerksam machen. Auch eine Unfallstelle kann ohne Ansteckungsrisiko abgesichert werden. Die meisten Notfälle geschehen ohnehin nach wie vor im familiären und häuslichen Umfeld, wo die betroffenen Personen in der Regel über den gegenseitigen Gesundheitszustand Bescheid wissen. „Wir empfehlen einen Mundschutz und Desinfektionsmittel in den Erste-Hilfe-Koffer im Auto zu legen. So sind Autofahrer für die neue Situation noch besser ausgerüstet“, sagt Schönmetzler.
Bei fehlender Atmung unbedingt Herzdruckmassage
Wenn ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt, entscheidet jeder persönlich, ob er eine Wiederbelebung mit Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen möchte oder nicht. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus sei hier grundsätzlich nicht auszuschließen. Eine Herzdruckmassage sollte aber bei einem Herz-Kreislaufstillstand aber auf jeden Fall durchgeführt werden und zwar solange, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist (100- 120 Mal pro Minute). „Wer hier einen Mundschutz und Einmalhandschuhe trägt und sich im Vorfeld und anschließend die Hände sorgfältig desinfiziert, verringert die Ansteckungsgefahr um ein Vielfaches. Im Betrieb sollten Ersthelfer auf die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung zurückgreifen. Also eine Schutzbrille und FFP2-Masken“, empfiehlt der erfahrene Lehrrettungsassistent. Wer Erste Hilfe geleistet habe, sollte den Rettungskräften vor Ort darüber hinaus unbedingt seine Kontaktdaten hinterlassen, denn dann könne im Ernstfall eine rasche Benachrichtigung stattfinden, wenn eine infektiöse Erkrankung bei der betroffenen Person festgestellt werde. „Wer zur Risiko-Gruppe gehört muss natürlich selbst entscheiden, welche Hilfeleistungen im akuten Fall möglich sind. Wer als Ersthelfer allerdings unter Symptomen leidet, der ist angehalten, keine direkte Erste Hilfe mit Körperkontakt zu leisten. In diesem Fall gilt es dann, sich auf die Organisation der Ersten Hilfe zu beschränken und umgehend den Notruf abzusetzen.“ Der BRK Kreisverband Oberallgäu bietet unter Einhaltung der Hygienevorschriften auch weiterhin Erste-Hilfe-Kurse für diejenigen an, die ihr Wissen auffrischen und grundlegende Techniken wiederholen möchten.